Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Adam Holding GmbH, Kohlplatzstrasse 9, 6971 Hard (im Folgenden „Auftragnehmerin"), für Leistungen rund um KI-Telefonassistenz, Prozessautomatisierung und Projektmanagement.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (B2B). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mit Beauftragung gelten diese AGB als angenommen.
2. Vertragsabschluss
Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige individuelle Angebot.
3. Leistungsumfang
Die Auftragnehmerin richtet für den Kunden einen KI-Telefonassistenten ein (einmalige Einrichtung) und betreibt diesen laufend (monatliches Entgelt), bzw. erbringt Automatisierungs- und Projektmanagement-Leistungen laut Angebot. Die Leistungen werden unter Einsatz etablierter Drittanbieter-Plattformen (z. B. für Telefonie, Sprachverarbeitung und Workflow-Automatisierung) erbracht. Der Kunde wird über die eingesetzten Anbieter informiert; Auftragsverarbeitungsverträge werden abgeschlossen, soweit datenschutzrechtlich erforderlich.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für die Einrichtung erforderlichen Informationen (z. B. Öffnungszeiten, Preise, Abläufe) vollständig und richtig zur Verfügung, benennt eine Ansprechperson und wirkt an der Testphase mit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Einrichtungspauschale ist nach Abnahme, das laufende Entgelt monatlich im Voraus fällig. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Betrieb des Assistenten nach Mahnung und angemessener Nachfrist bis zur Zahlung auszusetzen.
6. Laufzeit und Kündigung
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, läuft der Betriebsvertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
7. Verfügbarkeit
Die Auftragnehmerin bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Die Leistung hängt von der Verfügbarkeit der eingesetzten Drittanbieter-Plattformen sowie der Telekommunikationsnetze ab; für deren Ausfälle übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptbetriebszeiten durchgeführt.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Systeme Antworten erzeugen können, die im Einzelfall unrichtig sind; der Assistent ersetzt keine rechts-, steuer- oder sicherheitsrelevante Auskunft durch den Kunden selbst.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Rückrufdaten von Anrufern), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Rückruflisten und Gesprächsdaten stehen dem Kunden zu.
10. Geistiges Eigentum
Konfigurationen, Gesprächslogiken und Workflows bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen Betrieb. Die Auftragnehmerin darf den Kunden nach Zustimmung als Referenz nennen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Juli 2026.